Vermögenswirksame

Leistungen

Das Extra-Geld Ihres Arbeitgebers

Vorteile
Überblick
Möglichkeiten

Mit Vermögenswirksamen Leistungen erhalten sie zusätzlich zu Ihrem Gehalt bis zu 40€ im Monat. Das zusätzliche Geld müssen Sie nur einmal beantragen, eine Anlageform auswählen und danach erhalten Sie Monat für Monat das extra Geld Ihres Arbeitgebers.

Vorteile von Vermögenswirksamen Leistungen

Starke Anlagemöglichkeiten

Bausparvertrag, Fondssparplan oder Kontensparvertrag

Arbeitgeber spart für Sie

Erhalten Sie monatlich bis zu 40€ Förderung von Ihrem Arbeitgeber 

 

Zuschuss vom Staat

Jährlich bis zu 168€ staatliche Förderung auf Ihren Sparplan

Vermögenswirksame Leistungen: Das Wichtigste im Überblick

 

Arbeitgeber-Förderung

 

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Erhalten Sie monatlich bis zu 40€ zusätzlich zu Ihrem Gehalt. Die genaue Höhe finden Sie in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag.

 

 

Ohne private Aufstockung

 

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Sammeln Sie das Geld Ihres Arbeitgebers auch ohne private Zuzahlung ein.

 

Arbeitnehmersparzulage

 

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Mit der Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat Bausparverträge (9%) und Fondssparpläne (20%). Zu beachten sind die Einkommens-grenzen.

 

Wohnungsbauprämie

 

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Staatlicher Zuschuss zum Bausparvertrag mit 8,8%. Zu beachten sind hier ebenfalls die Einkommensgrenzen.

 

Automatisiert Vermögen aufbauen

 

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Ist der Sparplan einmal eingerichtet, müssen Sie sich um nichts mehr kümmern und es wird automatisch Vermögen angehäuft.

 

Kombination mehrerer Anlageformen

 

K

Wenn Sie gleichzeitig in einen Fondssparplan und Bausparvertrag einzahlen, können Sie die maximale Förderung erhalten.

Machen Sie jetzt den Vergleich!

Mit unserem Anlagenformen-Vergleich erfahren Sie mit nur einem Blick, welche Vor- und Nachteile jede einzelne Anlageform hat.

Fondssparplan

Z

Staatliche Förderung

Gesamtkosten

ca. 84,00€

Bausparvertrag

Z

Staatliche Förderung

Gesamtkosten

ca. 184,00€

Kontensparvertrag

Q

Staatliche Förderung

Gesamtkosten

0,00€

FAQs und Wissen

Vermögenswirksame Leistungen
Wie erfahre ich, wie hoch die Förderung meines Arbeitgebers ist?

Die Höhe Ihrer Vermögenswirksamen Leistungen können Sie ganz einfach in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag nachlesen oder in der Personalabteilung erfragen.

Welche Anlageform ist die Richtige für mich?
Bei der Auswahl der Anlageform müssen Sie die Höhe Ihres Einkommens beachten.

 

Zu versteuerndes Einkommen unter 17.900€
Sie haben Anspruch auf staatliche Förderung und können somit zwischen dem Bausparvertrag oder Fondssparplan wählen.
Achtung: Eine Kombination aus beiden Anlageformen ist auch möglich.

 

Zu versteuerndes Einkommen über 17.900€ und unter 20.000€
Da Ihr Einkommen die Grenze von 20.000€ nicht übersteigt, haben Sie Anspruch auf die staatliche Förderung des Fondssparplans.

 

Zu versteuerndes Einkommen über 20.000€
Da Sie keinen Anspruch auf staatliche Förderung haben, sollten Sie Ihre Vermögenswirksamen Leistungen so kostengünstig wie möglich einsammeln.
Nur beim Kontensparvertrag fallen keine Gebühren an.
Was passiert mit meinen VL, wenn ich meinen Arbeitgeber wechsle?
In diesem Fall muss man zwischen 2 Szenarien unterscheiden:

 

Szenario 1 – Ihr neuer Arbeitgeber fördert auch Vermögenswirksame Leistungen

 

Bei Ihrer Bausparkasse/Depotbank erhalten Sie im Online Bereich eine neue Arbeitgeber-Bescheinigung. Dieses Formular müssen Sie in der Personalabteilung abgeben.

 

Szenario 2 – Ihr neuer Arbeitgeber fördert keine Vermögenswirksamen Leistungen

 

VL-Sparen mit staatlicher Förderung:
Für die Zahlungen Ihres alten Arbeitgebers haben Sie zusätzlich staatliche Förderungen erhalten? Um den Anspruch auf staatliche Förderung der letzten Einzahlungen nicht zu verlieren, müssen Sie mindestens einmal im Jahr in den Vertrag einzahlen. Sie können diese Zahlung nicht privat durchführen, deshalb müssen Sie Ihrem neuen Arbeitgeber mitteilen, dass mindestens einmal im Jahr (oder monatlich) von Ihrem Gehalt ein bestimmter Betrag in den Vertrag eingezahlt werden soll.

 

Ihr Arbeitgeber hat dies abgelehnt? Im 5ten VermBG §11 (1) steht: “Der Arbeitgeber hat auf schriftliches Verlangen des Arbeitnehmers einen Vertrag über die vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitslohns abzuschließen.”

 

VL-Sparen ohne staatliche Förderung:
Bei einem Kontensparvertrag:
Gegen Zahlung von Vorschusszinsen können Sie jederzeit frei über das angesparrte Vermögen verfügen.
Wann kann ich über das angesparte Vermögen verfügen? (Sperrfrist)
1. Bausparvertrag
7 Jahre ab Vertragsabschluss.
Hier gehts zur graphischen Darstellung.

 

2. Fondssparplan
nach 7 Jahren: Berechnung ab 01.01 des Jahres, in dem die erste VL-Einzahlung auf den Vertrag eingegangen ist.
Hier gehts zur graphischen Darstellung.
Kann ich auch vor Ablauf der Sperrfrist (7 Jahre) über das Geld verfügen?
Ja, dies ist möglich. Hierbei unterscheidet man zwischen Prämienschädlichen Verfügungen (Verlust der staatlichen Förderung) und Prämienunschädlichen Verfügung.

 

Prämienunschädlich (ohne Verlust der staatlichen Förderung)
1. Arbeitnehmersparzulage
Bedingungen für eine vorzeitige Verfügung finden sie hier.
2. Wohnungsbauprämie
Bedingungen für eine vorzeitige Verfügung finden sie hier.

 

Prämienschädlich (mit Verlust der staatlichen Förderung)
1. Bausparvertrag
Beim Bausparvertrag können Sie mit einer Frist von 6 Monaten Ihren Vertrag auflösen.
2. Fondssparplan
Sie können Ihren Fondssparplan zu jedem Zeitpunkt, gegen eine einmalige Gebühr von 10€ auflösen.
3. Kontensparvertrag
Ihren Kontensparvertrag können Sie zu jedem Zeitpunkt, gegen Zahlung von Vorschusszinsen, auflösen.
Staatliche Förderung
Wer hat Anspruch auf staatliche Förderungen?
Um staatliche Förderungen zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

 

1. Beschäftigungsverhältnis (Vollzeit, Teilzeit, 450€-Job, Werkstudententätigkeit oder Praktikum)
2. Einkommen unter den Einkommensgrenzen
Einkommensgrenze Bausparvertrag:
– Arbeitnehmersparzulage: 17.900€ (single) 35.800€ (verheiratet)
– Wohnungsbauprämie: 25.600€ (single) 51.200€ (verheiratet)

 

Einkommensgrenze Fondssparplan
– Arbeitnehmersparzulage: 20.000€ (single) 40.000€ (verheiratet)
Wie hoch sind die staatlichen Förderungen?
Bausparvertrag:
1. Arbeitnehmersparzulage:
9% von dem jährlich angelegten Betrag, aber maximal 9% von 470€ (Single)/
940€ (Verheiratet).

 

2. Wohnungsbauprämie
8,8% von dem jährlich angelegten Betrag, aber maximal 8,8% von 512€ (Single)/
1024€ (Verheiratet).

 

Achtung: Ab 2021 erhöht sich die Wohnungsbauprämie auf 10%.

 

Fondssparplan:
Arbeitnehmersparzulage:
20% von dem jährlich angelegten Betrag, aber maximal 20% von 400€ (Single)/
800€ (Verheiratet).
Wo beantrage ich die staatlichen Förderungen?
Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage ist beim zuständigen Finanzamt mit der Steuererklärung zu beantragen.
Eine Ausfüllhilfe finden Sie hier.

 

Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie wird ebenfalls jährlich für das vergangene Kalenderjahr bei der Bausparkasse beantragt. Den Antrag finden Sie hier.

 

Welche geförderten Anlageformen gibt es?
Folgende Anlageformen werden mit staatlichen Förderungen bezuschusst:

 

1. Bausparvertrag
2. Fondssparplan

 

Achtung: Arbeitnehmer können Vermögenswirksame Leistungen auch gleichzeitig in beiden Anlageformen vom Arbeitgeber bis zum jeweiligen Höchstbetrag anlegen lassen und somit den Anspruch auf staatliche Förderungen erhöhen.

 

Kann ich gleichzeitig von der staatlichen Förderung vom Fondssparplan und Bausparvertrag profitieren?

Ja, Sie können sowohl von der staatlichen Förderung des Bausparvertrages, als auch von der staatlichen Förderung des Fondssparplans profitieren. Nutzen Sie beide Möglichkeiten, um die maximale Förderung zu erhalten.

Auf welchen Betrag sollte ich die Förderung von meinem AG aufstocken?
Zahlt der Arbeitgeber nicht die volle Förderung von 40€, können Sie aus eigener Tasche den Betrag aufstocken. Durch die Aufstockung können Sie von der maximalen staatlichen Förderung profitieren.

 

1. Fondssparplan
Um von der maximalen Förderung zu profitieren, müssen Sie bei einem Fondssparplan 400€ im Jahr einzahlen. Berechnet auf einen Monat ergibt sich einen Betrag von 34€.

 

2. Bausparvertrag
Damit Sie von der maximalen Förderung profitieren können, ist ein jährlich Betrag von 982€. Berechnet auf einen Monat ergibt sich ein Betrag von 82€.
Mythen
Sind Vermögenswirksame Leistungen von meinem Arbeitgeber wirklich geschenktes Geld?

Ja, die Zahlung der Vermögenswirksamen Leistungen ist ein Geldgeschenk Ihres Arbeitgebers. Sie erhalten die Zahlung zusätzlich zu Ihrem Gehalt, allerdings muss einmalig eine Anlageform (Bausparvertrag, Fondssparplan, Kontensparvertrag) eröffnet werden, weil die VL nicht auf Ihr Konto überwiesen werden kann.

 

Vermögenswirksame Leistugen abzuschließen rentiert sich nicht...
Wenn Ihr Arbeitgeber eine Förderung zahlt, sollten Sie sich so schnell wie möglich darum kümmern, das extra Geld einzusammeln.

 

Wenn Ihr Arbeitgeber nur 20€/monatlich fördert, haben Sie bereits nach einem Jahr 240€ angespart. Innerhalb weniger Jahre kommen somit tausende Euros zusammen.

 

Kann ich mit meinen Vermögenswirksamen Leistungen einen Verlust erleiden?
Zuerst einmal ist zu erwähnen, wenn Sie monatlich zusätzlich zu Ihrem Gehalt eine extra Zahlung erhalten, können Sie keinen Verlust machen.

 

Wenn Sie sich dafür entschieden haben in einen Fonds zu investieren, kann die Höhe Ihres VL-Depot natürlich schwanken. Wenn Sie Schwankungen von Aktien nicht aushalten möchten, können Sie sich auch für eine risikolose Anlage, wie dem Bausparvertrag oder Kontensparvertrag entscheiden.

 

Der Abschluss von Vermögenswirksamen Leistungen lohnt sich nur, wenn man den Betrag vom eigenen Gehalt aufstockt.
Bei diesem Mythos handelt es sich um ein Irrtum.
Wenn Sie jeden Monat, wenn auch nur einen kleinen Betrag, “geschenkt” bekommen. Dann sollten Sie nicht lange zögern und diesen so schnell wie möglich einsammeln. Andernfalls verschenken Sie jeden Monat mehrere Euro.

 

Eine Aufstockung macht nur Sinn, wenn Sie Anspruch auf staatliche Förderungen haben und mit der Zuzahlung aus eigener Tasche die maximale Förderung erhalten.

Der kostenlose VL-Guide

Mit unserer kostenlosen Anleitung finden Sie ganz einfach Ihre passende Anlageform und werden Schritt für Schritt zur erfolgreichen Eröffnung geführt.

  • Checkliste und Eröffnungsanleitung für alle Anlageformen
  • Hilfestellung für die Beantragung der staatlichen Förderungen
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