Der VL-Bausparvertrag

Doppelt gut: Arbeitnehmersparzulage und Wohungsbauprämie

Das Wichtigste auf einen Blick

 

  • Der Bausparvertrag ist eine Kombination aus einem Sparplan und einem Darlehen
  • Bausparvertrag kann auch ohne Darlehen als reiner Sparplan genutzt werden
  • Arbeitnehmersparzulage von 9 % p.a.
  • Wohnungsbauprämie von 10 % p.a.
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Was versteht man unter einem Bausparvertrag?

Bausparen ist ein kollektives Zinssparen mit dem Ziel einer zinsgünstigen Finanzierung eines Wohngebäudes, Eigenheims oder einer Eigentumswohung. Das angesparte Kapital und ebenso das Darlehen müssen für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden.

Ausnahmeregelung: Der Antragsteller muss am Ende des Kalenderjahres, indem der Bausparvertrag abgeschlossen wird, jünger als 25 Jahre sein.

Nur dann können Sie über das in der Sparphase angesammelte Kapital frei verfügen und müssen keine wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen.

 

Wie funktioniert der Bausparvertrag?

Ein Bausparvertrag unterteilt sich in 3 Phasen: Die Sparphase, die Zuteilungsphase und gegebenenfalls die Darlehensphase. Häifig erhällt man bei Verzicht auf das Darlehen einen Bonus in Form höherer Zinsen. Das Darlehen in Anspruch zu nehmen lohnt sich dagegen nur, wenn die Zinsen seit Beginn des Vertrags gestiegen sind und Sie sich mit dem Bausparvertrag einen Zinsvorteil verschaffen können.

Für wen ist der Bausparvertrag geeignet?

 

Der Bausparvertrag eignet sich für die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen nur, wenn Sie Anspruch auf die staatliche Förderungen haben und unter 22 Jahren sind.

Nur dann ist die Summe aus staatlichen Förderungen und Jungsparer Boni größer als die Gebühren.

 

 

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Erhalte ich staatliche Förderungen?

Ja, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter den Einkommensgrenzen liegt. 

Arbeitnehmersparzulage

Mit der Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat das Sparen mit Vermögenswirksamen Leistungen für Personen, die ein zu versteuerndes Einkommen von unter 17.900€ (Single) bzw. 35.800€ (Verheiratet) haben. 

Aktuell erhält der Sparer 9 % auf 470,00 € (Single) und 9 % auf 940,00 € (Verheiratet) pro Jahr.

 

 

 

 

 

Wohnungsbauprämie

Mit der Wohnungsbauprämie will der Staat den Bau neuer Immobilien finanzieren. Als Single erhalten Sie max. 70 € pro Jahr, wenn Sie verheiratet sind max. 140 €. Außerdem gelten die Einkommensgrenzen von 35.000 € als Single und von 75.000 €, wenn Sie verheiratet sind.

 

 

Welchen Betrag sollte ich monatlich einzahlen?

 

Die Berechnung der monatlichen Einzahlung gestaltet sich sehr einfach. Sie müssen lediglich den jährlichen maximal geförderten Sparbeitrag (Wohnungsbauprämie+Arbeitnehmersparzulage) addieren und danach durch 12 Monate teilen.

 

Rechnung: Single Maximalbetrag Wohnungsbauprämie 700€ + Arbeitnehmersparzulage 470€ = 1170€

1170€/12 Monate = 97,5€.

Um von der maximalen staatlichen Förderung zu profitieren müssen Sie monatlich 97,50€ einzahlen.

Welche Bausparsumme ist sinnvoll?

Beim Abschluss des Bausparvertrags als reines Sparprodukt (Darlehensphase wird nicht genutzt), ist es wichtig, dass Sie die Höhe der Bausparsumme so gering wie möglich halten. Die Abschlussgebühr wird anhand der Bausparsumme berechnet, somit geht mit einer geringen Bausparsumme eine geringere Abschlussgebühr einher.

Bei der Schwäbisch Hall beträgt die niedrigste Bausparsumme 10.000 €. Das bedeutet, dass Sie selbst 5.000 € ansparen und anschließend ein Darlehen von 5.000 € in Anspruch nehmen können. Die Abschlussgebühr beträgt 1 % der Bausparsumme. Bei einer Bausparsumme von 10.000 € ergibt sich eine Abschlussgebühr von 100,00 €.

Vermögenswirksame Leistungen – Macht ein Bausparvertrag noch Sinn?

Der Bausparvertrag ist eine tolle Sparform für Ihre Vermögenswirksamen Leistungen, wenn Sie:

  • Jünger als 22 Jahre alt sind (Jungsparerbonus von ca. 100 €)
  • Anspruch auf alle staatlichen Förderungen haben

Hierbei ist die Betrachtung Ihrer aktuellen persönlichen Situation sehr wichtig, da sich ein Abschluss nur dann lohnt, wenn Sie mehrere Jahre von den staatlichen Förderungen profitieren können.

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