Vermögenswirksame

Leistungen

Vermögensaufbau mit staatlichen Förderungen

Sie erhalten keine Vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber?

Kein Problem! Sichern Sie sich totzdem Ihre staatlichen Förderungen!

ETF/Fondssparplan

Mit der Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat Ihren ETF/Fondssparplan mit 20 % pro Jahr.

 

Bausparvertrag

Beim Bausparvertrag erhalten Sie zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage von 9 %, die Wohnungsbauprämie von 10 % pro Jahr.

Kombination möglich

Profieren Sie jetzt doppelt, sowohl von den staatlichen Förderungen für Ihren Fondssparplan, als auch für Ihren Bausparvertrag. 

 

Wenn Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich auffordern, einen Teil Ihres Gehalts in einen Fondssparplan oder Bausparvertrag einzuzahlen, zählt diese Zahlung (auch wenn es nur ein Teil Ihres Gehalts ist) als Vermögenswirksame Leistung und Sie erhalten Anspruch auf staatliche Förderungen, wenn Sie alle weiteren Voraussetzungen und Bedingungen dafür erfüllen.

Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet diese Zahlung zu bezuschussen, jedoch diese auszuführen!

Quelle: 5. VermBG §11 (1)

Ideal geeignet für folgende Personengruppen

Studentinnen und Studenten

Als Student werden Sie in nur sehr seltenen Fällen die Einkommensgrenzen übersteigen und können somit perfekt von den staatlichen Förderungen profitieren. Z.B. Werkstudenten.

Auszubildende

Profitieren Sie entweder nur von der staatlichen Förderung oder sogar doppelt, denn in vielen Ausbildungsberufen erhalten auch Azubis Vermögenswirksame Leistungen von Ihrem AG.

Praktikanten

Profitieren Sie auch als Praktikant von den staatlichen Förderungen, vereinzelt haben Sie sogar Anspruch auf eine Förderung vom Arbeitgeber. Dies wird im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt.

Geringverdiener

Der Staat unterstüzt Geringverdiener beim privaten Vermögensaufbau mit den staatlichen Förderungen. Da Ihr Einkommen unter den EK-Grenzen liegt, können Sie ideal von den Förderungen profitieren.

Schüler

Schon als Schüler können Sie, von den staatlichen Förderungen profitieren. Die Wohnungsbauprämie erhalten Sie ab dem 16. Lebensjahr. Hierbei wird kein Nebenjob benötigt.

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen?

Wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen, können Sie Ihren Anspruch auf staatliche Förderungen geltend machen.

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*Achtung Ausnahme!

Die Wohnungsbauprämie ist nicht an die Beschäftigung im Angestelltenverhältnis gebunden. Lediglich ein Mindestalter von 16 Jahren.

ETF/Fondssparplan

Z

Jährliches Einkommen unter 40.000 €

Z

Beschäftigung im Angestelltenverhältnis

Bausparvertrag

Z

Jährliches Einkommen unter 40.000 €

Z

Beschäftigung im Angestelltenverhältnis*

Die Einkommensgrenzen

Alle wichtigen Informationen, die Sie über die Einkommensgrenzen wissen müssen.

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Die Einkommensgrenzen

Alle wichtigen Informationen, die Sie über die Einkommensgrenzen wissen müssen.

Folgende Bedingungen müssen Sie erfüllen!

Wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen, können Sie Ihren Anspruch auf staatliche Förderungen geltend machen.

ETF/Fondssparplan

Z

1x Einzahlung im Kalenderjahr

Z

Sperrfrist abwarten

Z

Beantragung in der Steuererklärung

Bausparvertrag

Z

1x Einzahlung im Kalenderjahr

Z

Sperrfrist abwarten

Z

Beantragung in der Steuererklärung & bei der Bausparkasse

Was ist die Sperrfrist?

Alle wichtigen Informationen, die Sie zum Thema Sperrfrist wissen müssen!

Vorzeitige Verfügung!

Erfahren Sie unter welchen Bedingungen Sie Ihren Vertrag ohne Verlust der staatlichen Förderung auflösen können.

Hilfestellung Staatliche Förderung!

Mit der Hilfe unserer Anleitung, können Sie Ihre staatliche Förderung ganz einfach selbständig beantragen.

Was ist die Sperrfrist?

Alle wichtigen Informationen, die Sie zum Thema Sperrfrist wissen müssen!

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Vorzeitige Verfügung!

Erfahren Sie unter welchen Bedingungen Sie Ihren Vertrag ohne Verlust der staatlichen Förderung auflösen können.

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Hilfestellung Staatliche Förderung!

Mit der Hilfe unserer Anleitung, können Sie Ihre staatliche Förderung ganz einfach selbständig beantragen.

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Geld vom Staat bekommen und parallel noch Geld investieren? Besser geht es nicht! Ich danke euch für diese Möglichkeit und kann es nur jedem weiterempfehlen!

Jonas Frank

Student

FAQs und Beispiele

Wer hat Anspruch auf staatliche Förderungen?
Um staatliche Förderungen zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

 

1. Beschäftigungsverhältnis (Vollzeit, Teilzeit, 450€-Job, Werkstudententätigkeit oder Praktikum)
2. Einkommen unter den Einkommensgrenzen
Einkommensgrenze Bausparvertrag:
– Arbeitnehmersparzulage: 40.000€ (single) 80.000€ (verheiratet)
– Wohnungsbauprämie: 25.600€ (single) 51.200€ (verheiratet)

 

Einkommensgrenze Fondssparplan
– Arbeitnehmersparzulage: 40.000€ (single) 80.000€ (verheiratet)
Wann kann ich über mein Guthaben verfügen?

Die Laufzeit eines VL-Vertrags beträgt 7 Jahre.

Fondssparplan:

Die ersten 6 Jahre werden Einzahlungen getätigt, danach folgt eine Ruhezeit von maximal einem Jahr (abhängig vom Vertragsbeginn).

Bausparvertrag:

Beim Bausparvertrag gibt es keine Ruhephase, d.h. es wird 7 Jahre in den Vertrag eingezahlt.

 

Wie hoch sind die staatlichen Förderungen?
Bausparvertrag:
1. Arbeitnehmersparzulage:
9% von dem jährlich angelegten Betrag, aber maximal 9% von 470€ (Single)/
940€ (Verheiratet).

 

2. Wohnungsbauprämie
8,8% von dem jährlich angelegten Betrag, aber maximal 8,8% von 512€ (Single)/
1024€ (Verheiratet).

 

Achtung: Ab 2021 erhöht sich die Wohnungsbauprämie auf 10%.

 

Fondssparplan:
Arbeitnehmersparzulage:
20% von dem jährlich angelegten Betrag, aber maximal 20% von 400€ (Single)/
800€ (Verheiratet).
Wo beantrage ich die staatlichen Förderungen?

Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage ist beim zuständigen Finanzamt mit der Steuererklärung zu beantragen.
Eine Ausfüllhilfe finden Sie hier.

 

Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie wird ebenfalls jährlich für das vergangene Kalenderjahr bei der Bausparkasse beantragt. Den Antrag finden Sie hier.

 

Welche geförderten Anlageformen gibt es?
Folgende Anlageformen werden mit staatlichen Förderungen bezuschusst:

 

1. Bausparvertrag
2. Fondssparplan

 

Achtung: Arbeitnehmer können Vermögenswirksame Leistungen auch gleichzeitig in beiden Anlageformen vom Arbeitgeber bis zum jeweiligen Höchstbetrag anlegen lassen und somit den Anspruch auf staatliche Förderungen erhöhen.

 

Kann ich gleichzeitig von der staatlichen Förderung vom Fondssparplan und Bausparvertrag profitieren?

Ja, Sie können sowohl von der staatlichen Förderung des Bausparvertrages, als auch von der staatlichen Förderung des Fondssparplans profitieren. Nutzen Sie beide Möglichkeiten, um die maximale Förderung zu erhalten.

Wie oft muss ich im Jahr einzahlen?

Um den Anspruch auf die staatliche Förderung nicht zu verlieren, müssen Sie mindestens einmal im Jahr einzahlen.
Wenn Sie z.B. nur in den Semesterferien tätig sind, können Sie die Zeit dazwischen pausieren, ohne die staatliche Förderung zu verlieren.

 

Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?

Bei einem Wechsel des Arbeitgebers entstehen keine Probleme. Da jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, nach schriftlicher Aufforderung des Arbeitgebers, einen Teil des Gehalts in die eröffnete Anlageform zu überweisen, können Sie bei jedem Arbeitgeber in Deutschland von den staatlichen Förderung profitieren.

 

Wie hoch sollten meine monatlichen Einzahlungen sein?
Anhand der maximalen Förderung einer Anlageform können Sie Ihre monatliche Einzahlung berechen.

 

Z.b.: Sie sind Single und investieren in einen Fonds. Hierbei liegt die jährliche maximale Förderung bei 400€. Wenn Sie diesen Betrag auf den 12 Monate verteilen kommen Sie auf:
33,33€. Wenn Sie diesen Betrag aufrunden, zahlen Sie in einem Jahr (12*34€) 408€ ein und erhalten 80€ Arbeitnehmersparzulage.

 

 

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