Arbeitnehmersparzulage bei Vermögenswirksamen Leistungen

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9 bzw. 20 % Arbeitnehmersparzulage p.a.

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Förderung beim Bausparvertrag und Fondssparplan

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Durch Kombination beider Anlageformen bis zu 69 € Arbeitnehmersparzulage p.a. erhalten

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Förderung ist abhängig vom zu versteuernden Einkommen

Vermögenswirksame Leistungen Referendariat

Was ist die Arbeitnehmersparzulage?

 

Bei der Arbeitnehmersparzulage handelt es sich um eine staatliche Förderung für Arbeitnehmer, die den Vermögensaufbau fördern soll. Die  Arbeitnehmersparzulage wird nur für Zahlungen des Arbeitgebers, die als “Vermögenswirksame Leistungen” erfolgen, ausgezahlt. Ob Ihr Arbeitgeber diese Zahlung von Ihrem Gehalt abzieht oder diese fördert, ist hierbei unwichtig. Wichtig ist nur, dass die Zahlung vom Arbeitgeber als “Vermögenswirksame Leistung” überwiesen wird. Einzahlungen von Ihrem privaten Konto werden nicht gefördert.

Wer hat Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage?

 

Nur Arbeitnehmer können diese Förderung erhalten. Gemäß 5. Vermögensbildungsgesetz sind dies:

– Arbeiter, Angestellte, Azubis

– Beamte, Berufssoldaten

– Leitende Angestellte

– Praktikanten, Umschüler

Um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, darf das zu versteuernde Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die Einkommensgrenzen sind je nach Anlageform verschieden. Beim Bausparvertrag liegt diese bei 40.000 € als Single und bei 80.000 € als verheiratete Person. Beim Fondssparplan liegt die Einkommensgrenze höher. Sie liegt bei 40.000 € als Single und bei 80.000 € als verheiratete Person. (seit 01.01.2024) Die Einhaltung der Einkommensgrenzen wird jedes Jahr vom Finanzamt geprüft und nur bei einem geringeren Einkommen wird die Arbeitnehmersparzulage gezahlt.

Welche Anlageformen sind geeignet?

 

Um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, könne Sie Ihre Vermögenswirksamen Leistungen entweder in einen Bausparvertrag oder in einen Fondssparplan investieren. Bei der Auswahl der Anlageform bietet der Anlagenvergleich eine gute Hilfestellung. Der Bausparvertrag lohnt sich meist nur für Personen, die bei Vertragsabschluss jünger als 22 Jahre alt sind. Unter dieser Voraussetzung erhalten Sie einen Jungsparerbonus, der die Abschlussgebühr deckt. Bei der Auswahl der richtigen Anlageform spielen außerdem die Gebühren und die Risikobereitschaft eine entscheidende Rolle.

Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?

 

 

Fondssparplan

Mit der Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat das Sparen mit Vermögenswirksamen Leistungen für Personen, die ein zu versteuerndes Einkommen von unter 40.000 € (Single) bzw. 80.000 € (Verheiratet) haben.

Aktuell erhält der Sparer 20 % auf jährliche Einzahlungen von bis zu 400,00 € (Single) und 20 % auf Einzahlungen bis zu 800,00 € (Verheiratet) pro Jahr.

 

 

Bausparvertrag

Mit der Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat das Sparen mit Vermögenswirksamen Leistungen für Personen, die ein zu versteuerndes Einkommen von unter 40.000 € (Single) bzw. 80.000 € (Verheiratet) haben. 

Aktuell erhält der Sparer 9 % auf jährliche Einzahlungen von bis zu 470,00 € (Single) und 9 % auf Einzahlungen bis zu 940,00 € (Verheiratet) pro Jahr.

 

 

 

 

 

Wie kann ich die Arbeitnehmersparzulage beantragen? 

 

Die Arbeitnehmersparzulage wird jährlich beim zuständigen Finanzamt mit der Einkommensteuererklärung beantragt. Die Auszahlung erfolgt erst nach der Sperrfrist. Mit nur zwei Klicks ist die Beantragung erledigt.

Auf der Vorderseite des Mantelbogens finden Sie folgende Ansicht. Um die Arbeitnehmersparzulage zu beantragen, müssen Sie hier einen Haken setzen.

Auf der letzten Seite des Mantelbogens müssen Sie noch eine “1” eintragen. Zur Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage übermittelt Ihr Finanzinstitut oder Ihre Bausparkasse die Höhe der Einzahlungen an Ihr zuständiges Finanzamt.

Wenn Sie keine Steuererklärung abgeben müssen, sollten Sie zumindest den Mantelbogen ausfüllen, um Ihren Anspruch auf staatliche Förderung geltend zu machen. Sie können die Förderung rückwirkend für vier Jahre beantragen.

 

Wann bekomme ich die Arbeitnehmersparzulage ausgezahlt?

Die staatliche Förderung ist an eine bestimmte Laufzeit gebunden. Hier spricht man von der sogenannten Sperrfrist.

Die Sperrfrist dauert 7 Jahre und beginnt immer rückwirkend zum 01.01. eines Jahres, indem die erste Einzahlung erfolgt ist.

Beim Fondssparplan unterscheidet man zwischen einem Einzahlungszeitraum von 6 Jahren und maximal einem Ruhejahr. In der Ruhephase werden keine Einzahlungen getätigt.

 

Beim Bausparvertrag gibt es nur einen kleinen Unterschied bei der Sperrfrist zu beachten. Hier entfällt die sogenannte Ruhephase von maximal einem Jahr. Somit werden volle 7 Jahre eingezahlt und gefördert.

Welche Anlageform ist für mich geeignet? 

Der Anlagenvergleich hilft Ihnen dabei, die richtige Anlageform für Ihre Vermögenswirksamen Leistungen zu finden und diese bequem von Zuhause zu beantragen. Wählen Sie bequem zwischen dem VL-Bausparvertrag, dem VL-Fondssparplan sowie dem einfachen Kontensparvertrag. Finden auch Sie die richtige Anlageform. Jetzt vergleichen!