VL-Vertrag kündigen

Alle Informationen zur Kündigung der verschiedenen Anlageformen

Allgemeine Informationen zur Kündigung

Sobald Sie im siebten und letzten Jahr ihres VL-Vertrages sind, sollten Sie sich Gedanken zur Kündigung oder Fortführung machen.
Im Folgenden wird ihnen das Vorgehen erläutert, wenn sie sich für eine Kündigung der Anlage entschieden haben.
Grundsätzlich können Sie jeden VL-Vertrag mit einem per Post verschickten formlosen Dokument kündigen. Der Brief sollte enthalten einen kurzen Text, ihre Unterschrift, ihre Adresse, ihre Vertragsnummer und eine Bitte zur Bestätigung der Kündigung.

Es ist davon abzuraten, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, da sie ihren Anspruch auf staatliche Förderungen verlieren und es häufig zusätzliche Gebühren verlangt werden.
Unter folgenden Bedingungen ist eine vorzeitige Auszahlung nicht mit weiteren Kosten verbunden:

 

 

Die verschiedenen Anlageformen 

 

Fondssparplan

Bei ihrem ETF-Sparplan haben Sie üblicherweise eine Laufzeit von sieben Jahren, diese beginnt immer rückwirkend zum 01.01.
Wenn Sie beispielsweise den VL-Vertag im Mai 2020 abschließen und ab Juni 2020 die Zahlungen des Arbeitgebers beginnen, endet der Einzahlungszeitraum zum 31.12.2026. Daraufhin startet die Ruhepause von einem Jahr. Die Sparbeiträge plus Rendite sind für Sie frei verfügbar ab dem 01.01.2028.

Die Oskar-VL-Fonds sind hierbei an keine Mindestlaufzeit gebunden. Ebenso wenn Sie keine Arbeitnehmersparzulage erhalten, den Vertrag können Sie jederzeit problemlos kündigen. Wollen Sie die vermögenswirksamen Leistungen weiterhin im Rahmen eines Aktiensparplan zurücklegen, empfiehlt es sich bereits nach der Einzahlungsphase einen neuen VL-Fondssparplan zu eröffnen. So können Sie in das neue Depot einsparen, während sich der vorherige Vertrag noch in der Ruhepause befindet.

Etwa zwei Monate vor Ende der Einzahlungsphase wird sich die Depotbank schriftlich bei ihnen melden. Sie können daraufhin wählen zwischen einer Auflösung und einer Weiterführung des Depots.

 

Möchten Sie das Depot auflösen, aber ihre Anteile dennoch behalten?
Gründe dafür können sein, dass ihre ETFs gerade oder in naher Zukunft einer Wertsteigerung unterliegen. Demzufolge können Sie ihre Rendite erhöhen oder einen vergangenen Wertverlust ausgleichen. Wenn Sie weiterhin mit ihren Beteiligungen am Aktienmarkt teilnehmen möchten, sollten Sie einen Depotübertag vornehmen. Die Anteile auf dem VL-Depot zu behalten führt zu hohen Gebühren von 12€ pro Jahr und damit zu einer ungewünschten Verringerung der Rendite.
Dafür eröffnen Sie ein Depot mit ihren Wunschkonditionen, unser Depotrechner kann ihnen bei der Entscheidung helfen. Anschließend beauftragen Sie die Bank zu einer kostenfreien Überführung der Wertpapiere. Sie können diese Kündigung bereits zum Beginn der Ruhepause veranlassen, sobald ihr Arbeitgeber die letzte Einzahlung getätigt hat.

Alternativ können Sie bei Auflösung des Vertrages ihre Anteile verkaufen. Für den Verkauf ist die Depotbank zuständig. Die Transaktion können Sie entweder schriftlich, telefonisch oder per Online Zugang veranlassen.

Wünschen Sie eine Verlängerung des Vertrages beginnt bei Folgezahlung durch den Arbeitgeber automatisch ein Anschlussvertrag. Um auch beim nächsten VL-Sparvertrag von der Arbeitnehmerzulage zu profitieren, sollten Sie sichergehen, dass Sie die Einkommensgrenzen mit ihrem jährlichen Verdienst einhalten.

Allerdings sollten Sie beachten, dass auch hier ohne Depotübertrag die Gebühren von 12€ pro entstehen für ihre freien Anteile der ersten Ansparphase. Um dieser Kostenfalle zu entgehen führen Sie einfach einen kostenfreien Depotübertrag durch und halten ihre ETFs auf zwei verschiedene Depots.

Unabhängig davon, wie Sie sich entschieden haben wird ihnen die Arbeitnehmersparzulage nach Ablauf der Sperrfrist gutgeschrieben. Sie können diese bei Schließung des Depots auf ihr Girokonto überweisen oder in den neuen Vertrag als Anlage miteinfließen lassen.

 

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Bausparvertrag

Beim Bausparer verhält sich die Sperrfrist ähnlich wie bei einem Fondssparplan, mit Ausnahme der Ruhepause. Die gibt es bei dieser Anlageform nicht.
Heißt, wenn Sie im Februar 2020 einen Bausparvertrag unterschrieben haben, beginnen die Einzahlungen ab März 2020 und enden zum 31.12.2027. Vom 01.01.2028 an ist das gesparte Geld für Sie verfügbar, um es wohnwirtschaftlich zu verwenden.

 Da Sie bei einem Bausparvertrag bestenfalls zwei staatliche Förderungen bekommen, die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie, sollten Sie diesen möglichst nicht vorzeitig kündigen. Mit Verlust des Anspruches ist diese VL-Sparform kaum noch rentabel.
Ausnahmen gibt es aber auch hier, die Konditionen sind für die jeweilige Förderung verschieden.

Zwei Monate bevor der Bausparvertag zuteilungsreif wird wendet sich die Bausparkasse schriftlich an Sie. Sie können nun entscheiden, ob Sie das Darlehen in Anspruch nehmen, das Guthaben auszahlen lassen oder weiter sparen wollen. Bei ersterem müssen Sie sich lediglich an den Sachbearbeiter der Bank wenden. Daraufhin wird ihnen der Kredit gewährt und Sie können den Hausbau, Wohnungskauf oder die Modernisierung einer bestehenden Immobilie vornehmen.
Wenn Sie die Zuteilung annehmen wird das angesparte Kapital auf ein von ihnen angegebenes Girokonto überwiesen. Der Bausparer wird dann automatisch aufgelöst.
Eine Zuteilungsablehnung ist ganz einfach: Sie müssen lediglich auf dem Formular ankreuzen, dass der Bausparer noch nicht zugeteilt werden soll. Dennoch müssen Sie hier beachten, dass wenn Sie weitersparen möchten, zusätzliche Gebühren anfallen. Da sie aber nach dem siebten Jahr keine weiteren staatlichen Förderungen erhalten, können diese die Gebühren nicht mehr abdecken und müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Eine Verlängerung des Vertrages ist also nicht unbedingt empfehlenswert.

Die Arbeitnehmersparzulage wird ihnen nach dem sieben Jahren auf ihr Girokonto gutgeschrieben. Um die Wohnungsbauprämie zu erhalten gibt es einen kleinen Umweg. Wenn Sie bei Abschluss des Vertrages unter 25 Jahre alt waren müssen Sie sich mit der Bausparkasse in Verbindung setzen. Es gibt eine sogenannte Regelung der Wohnungsbauprämie für junge Leute, die es ihnen erlaubt, frei über das Kapital zu verfügen.
Bei Abschluss über 25 Jahren müssen Sie einen Nachweis erbringen, dass das Geld tatsächlich wohnwirtschaftlich verwendet wurde oder wird.
Nach Prüfung ihrer Umstände wird ihnen ca. vier Wochen nach Annahme die Wohnungsbauprämie ebenfalls auf ihr Girokonto ausgezahlt.

Banksparplan

Der Banksparplan wird zu einem festen Zinssatz mit einer festen Laufzeit von sieben Jahren abgeschlossen. Bei dieser Anlageform ist eine Ruhepause vorgesehen. Das bedeutet, wenn der Vertragsabschluss im März 2020 erfolgt und ab April 2020 der Arbeitgeber einzahlt, endet die Ansparphase zum 31.12.2026. Im Anschluss muss es eine Ruhepause ohne Einzahlungen von einem Jahr, also bis zum 31.12.2027. Ab dem 01.01.1028 steht ihnen das Geld zur freien Verfügung. Da Sie bei dieser Form des VL-Sparens keine staatlichen Förderungen beziehen können ist eine vorzeitige Kündigung ohne negative Auswirkungen möglich.

Auch hier wird sich die zuständige Bank rechtzeitig vor Vertragsablauf schriftlich bei ihnen melden. Sie können die Kontoauslösung wählen und ein Girokonto angeben, auf welches ihnen das angesparte Kapital plus Zinsertrag überwiesen wird. Danach wird das Konto automatisch geschlossen.
Alternativ können Sie sich für eine Verlängerung des Vertrages entscheiden, wenn Sie weitersparen möchten. Auf dem Schreiben müssen Sie ankreuzen, dass Sie eine Verlängerung wünschen. Daraufhin sollten Sie in absehbarer Zeit bereits ein zusätzliches VL-Konto in ihrem Online Banking vorfinden. Die zugehörige Kontonummer müssen Sie ihrem Arbeitgeber mitteilen. Der VL-Kontensparplan wird automatisch um weitere sieben Jahre verlängert, ohne dass zusätzliche Gebühren anfallen.

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