Vermögenswirksame
Leistungen
Vermögensaufbau mit staatlichen Förderungen
Sie erhalten keine Vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber?
Kein Problem! Sichern Sie sich totzdem Ihre staatlichen Förderungen!
ETF/Fondssparplan
Mit der Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat Ihren ETF/Fondssparplan mit 20 % pro Jahr.
Bausparvertrag
Beim Bausparvertrag erhalten Sie zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage von 9 %, die Wohnungsbauprämie von 10 % pro Jahr.
Kombination möglich
Profieren Sie jetzt doppelt, sowohl von den staatlichen Förderungen für Ihren Fondssparplan, als auch für Ihren Bausparvertrag.
Wenn Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich auffordern, einen Teil Ihres Gehalts in einen Fondssparplan oder Bausparvertrag einzuzahlen, zählt diese Zahlung (auch wenn es nur ein Teil Ihres Gehalts ist) als Vermögenswirksame Leistung und Sie erhalten Anspruch auf staatliche Förderungen, wenn Sie alle weiteren Voraussetzungen und Bedingungen dafür erfüllen.
Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet diese Zahlung zu bezuschussen, jedoch diese auszuführen!
Quelle: 5. VermBG §11 (1)
Ideal geeignet für folgende Personengruppen
Studentinnen und Studenten
Als Student werden Sie in nur sehr seltenen Fällen die Einkommensgrenzen übersteigen und können somit perfekt von den staatlichen Förderungen profitieren. Z.B. Werkstudenten.
Auszubildende
Profitieren Sie entweder nur von der staatlichen Förderung oder sogar doppelt, denn in vielen Ausbildungsberufen erhalten auch Azubis Vermögenswirksame Leistungen von Ihrem AG.
Praktikanten
Profitieren Sie auch als Praktikant von den staatlichen Förderungen, vereinzelt haben Sie sogar Anspruch auf eine Förderung vom Arbeitgeber. Dies wird im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt.
Geringverdiener
Der Staat unterstüzt Geringverdiener beim privaten Vermögensaufbau mit den staatlichen Förderungen. Da Ihr Einkommen unter den EK-Grenzen liegt, können Sie ideal von den Förderungen profitieren.
Schüler
Schon als Schüler können Sie, von den staatlichen Förderungen profitieren. Die Wohnungsbauprämie erhalten Sie ab dem 16. Lebensjahr. Hierbei wird kein Nebenjob benötigt.
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen?
Wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen, können Sie Ihren Anspruch auf staatliche Förderungen geltend machen.
*Achtung Ausnahme!
Die Wohnungsbauprämie ist nicht an die Beschäftigung im Angestelltenverhältnis gebunden. Lediglich ein Mindestalter von 16 Jahren.
ETF/Fondssparplan
Jährliches Einkommen unter 40.000 €
Beschäftigung im Angestelltenverhältnis
Bausparvertrag
Jährliches Einkommen unter 40.000 €
Beschäftigung im Angestelltenverhältnis*
Die Einkommensgrenzen
Alle wichtigen Informationen, die Sie über die Einkommensgrenzen wissen müssen.
Die Einkommensgrenzen
Alle wichtigen Informationen, die Sie über die Einkommensgrenzen wissen müssen.
Folgende Bedingungen müssen Sie erfüllen!
Wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen, können Sie Ihren Anspruch auf staatliche Förderungen geltend machen.
ETF/Fondssparplan
1x Einzahlung im Kalenderjahr
Sperrfrist abwarten
Beantragung in der Steuererklärung
Bausparvertrag
1x Einzahlung im Kalenderjahr
Sperrfrist abwarten
Beantragung in der Steuererklärung & bei der Bausparkasse
Was ist die Sperrfrist?
Alle wichtigen Informationen, die Sie zum Thema Sperrfrist wissen müssen!
Vorzeitige Verfügung!
Erfahren Sie unter welchen Bedingungen Sie Ihren Vertrag ohne Verlust der staatlichen Förderung auflösen können.
Hilfestellung Staatliche Förderung!
Mit der Hilfe unserer Anleitung, können Sie Ihre staatliche Förderung ganz einfach selbständig beantragen.
Was ist die Sperrfrist?
Alle wichtigen Informationen, die Sie zum Thema Sperrfrist wissen müssen!
Vorzeitige Verfügung!
Erfahren Sie unter welchen Bedingungen Sie Ihren Vertrag ohne Verlust der staatlichen Förderung auflösen können.
Hilfestellung Staatliche Förderung!
Mit der Hilfe unserer Anleitung, können Sie Ihre staatliche Förderung ganz einfach selbständig beantragen.
Geld vom Staat bekommen und parallel noch Geld investieren? Besser geht es nicht! Ich danke euch für diese Möglichkeit und kann es nur jedem weiterempfehlen!
FAQs und Beispiele
Wer hat Anspruch auf staatliche Förderungen?
Wann kann ich über mein Guthaben verfügen?
Die Laufzeit eines VL-Vertrags beträgt 7 Jahre.
Fondssparplan:
Die ersten 6 Jahre werden Einzahlungen getätigt, danach folgt eine Ruhezeit von maximal einem Jahr (abhängig vom Vertragsbeginn).
Bausparvertrag:
Beim Bausparvertrag gibt es keine Ruhephase, d.h. es wird 7 Jahre in den Vertrag eingezahlt.
Wie hoch sind die staatlichen Förderungen?
Wo beantrage ich die staatlichen Förderungen?
Welche geförderten Anlageformen gibt es?
Kann ich gleichzeitig von der staatlichen Förderung vom Fondssparplan und Bausparvertrag profitieren?
Ja, Sie können sowohl von der staatlichen Förderung des Bausparvertrages, als auch von der staatlichen Förderung des Fondssparplans profitieren. Nutzen Sie beide Möglichkeiten, um die maximale Förderung zu erhalten.
Wie oft muss ich im Jahr einzahlen?
Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?
Wie hoch sollten meine monatlichen Einzahlungen sein?