Sperrfrist bei Vermögenswirksamen Leistungen
Sperrfrist beträgt 7 Jahre
Vorzeitige Verfügung möglich
Das 7. Jahr dient meist als Ruhephase, in der keine Einzahlungen getätigt werden
Was ist die Sperrfrist bei Vermögenswirksamen Leistungen?
Die Sperrfrist bei vermögenswirksamen Leistungen beschreibt die Laufzeit des VL – Vertrages. Sie umfasst insgesamt sieben Jahre und setzt sich dabei aus sechs Jahren mit Einzahlungen und maximal einem Jahr Ruhepause zusammen. Nach Ablauf der Sperrfrist wird das angesparte Kapital freigegeben und Sie können es für jegliche Zwecke gebrauchen.
Wie lange dauert die Sperrfrist?
Die Sperrfrist beginnt immer rückwirkend zum 01.01.
Wenn Sie beispielsweise den VL-Vertag im Mai 2020 abschließen und ab Juni 2020 die Zahlungen des Arbeitgebers beginnen, endet der Einzahlungszeitraum zum 31.12.2026. Daraufhin startet die Ruhepause von einem Jahr. Die Sparbeiträge plus Rendite sind für Sie frei verfügbar ab dem 01.01.2028. Dies gilt bei den Verträgen Fondssparplan und Banksparplan, mit Ausnahme des Bausparvertrages, bei dem die Sparbeiträge auch im siebten Jahr noch eingezahlt werden und Sie gewöhnlich einen Nachweis für die wohnwirtschaftliche Verwendung erbringen müssen. Die Pflicht der siebenjährigen Laufzeit wurde vom Staat festgelegt. Nur wenn der Vertrag für sieben Jahre abgeschlossen und eingehalten wurde zahlt ihnen das Finanzamt die staatlichen Förderungen wie Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie aus. Sie müssen die dafür festgelegten Einkommensgrenzen nicht jedes Jahr einhalten. In den Jahren, in dem ihr zu versteuerndes Einkommen über 20.000€ als Single oder 40.000€ als Paar liegt entfällt ihr Anspruch auf den staatlichen Bonus. Am Ende der siebenjährigen Sperrfrist überweist ihnen das Finanzamt die Arbeitnehmersparzulage auf ihr Anlagekonto. Die staatliche Zulage ist nicht steuer- oder sozialversicherungspflichtig. Wollen Sie die vermögenswirksamen Leistungen weiterhin nutzen und zurücklegen schließen Sie Idealerweise bereits nach der Einzahlungsphase beziehungsweise zum Beginn der Ruhepause einen neuen VL – Vertrag ab, sodass die Einzahlungen des Arbeitgebers nicht unterbrochen werden. So können Sie in den neuen Vertrag einsparen, während sich der vorherige Vertrag noch in der Ruhepause befindet.
Sperrfrist beim Fondssparplan
Beim Fondssparplan unterscheidet man zwischen einem Einzahlungszeitraum von 6 Jahren und maximal einem Ruhejahr. In der Ruhephase werden keine Einzahlungen getätigt.
Sperrfrist beim Bausparvertrag
Beim Bausparvertrag gibt es nur einen kleinen Unterschied bei der Sperrfrist zu beachten. Hier entfällt die sogenannte Ruhephase von maximal einem Jahr. Somit werden volle 7 Jahre eingezahlt und gefördert.
Sperrfrist beim Kontensparvertrag
Die Sperrfrist beim Kontensparvertrag beträgt 7 Jahre. Auch hier gibt es eine Ruhephase im 7. Jahr, in der keine Einzahlungen getätigt werden können.
Vorzeitige Verfügung
Die Laufzeit zu unterbrechen und vorzeitig zu kündigen ist möglich, aber nicht empfehlenswert, da ihr Anspruch auf staatlichen Förderungen verloren geht und häufig zusätzliche Gebühren verlangt werden, die ihr bisheriges Kapital stark schmälern. Es gibt aber Verträge und Ausnahmen, bei dem eine Kündigung vor Ablauf der sieben Jahre keine negativen Auswirkungen nach sich zieht. Zum einen sind die Verträge ausgeschlossen, die ohnehin nicht staatlich gefördert werden und sich damit für Besserverdiener mit einem Einkommen über 20.000€ beziehungsweise 40.000€ eignen. Dazu gehören die VL – Fonds vom Anbieter Oskar, bei dem Sie an keine Mindestlaufzeit gebunden sind und jederzeit kündigen und über ihr Kapital verfügen können. Das funktioniert komfortabel über die Oskar – App. Obwohl der Vertrag für einen Banksparplan in der Regel für sieben Jahre abgeschlossen wird kann auch dieser problemlos früher beendet werden. Dafür müssen Sie sich lediglich mit ihrem Bankberater in Verbindung setzen oder über das Online Banking zugreifen.
Unter folgenden Bedingungen ist eine vorzeitige Auszahlung ohne Verlust der staatlichen Zulagen möglich und nicht mit weiteren Kosten verbunden:
- Tod des Arbeitnehmers oder des Ehepartners
- Völlige (> 90%) Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnehmers oder des Ehepartners
- Heirat nach Vertragsabschluss (nach frühestens zwei Jahre)
- Arbeitslosigkeit des Arbeitnehmers nach Vertragsabschluss seit einem Jahr andauernd und noch bestehend
- Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Verkauf der Anteile während der Sperrfrist bis zu einem Erlös von 150€ und erneuter, unmittelbarer Erwerb von Anteilen, die wiederum festgelegt werden
Bei Kündigung vor Ablauf der Sperrfrist ohne einen der oben genannten Gründe könnten Sie mit gewissen Nachteilen konfrontiert werden. Sie verlieren nicht nur ihren Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, sondern bei Bausparverträgen die auch Abschlussgebühr und bei Fondssparplänen müssen Sie eventuell den geldwerten Vorteil nachträglich versteuern.
Tipp für die Ruhephase ohne Einzahlungen
Damit Ihre Vermögenswirksamen Leistungen aus dem 7. Jahr nicht verloren gehen, können Sie bereits am Ende des 6. Jahres einen neuen VL-Vertrag abschließen. Dadurch kann Ihr Arbeitgeber weiterhin Monat für Monat Ihre VL für Sie anlegen und Sie verlieren nichts.
Welcher Vertrag ist für meine Vermögenswirksamen Leistungen geeignet?
Wie legen Sie Ihre Vermögenswirksamen Leistungen am Besten an? Die Frage nach dem richtigen VL-Vertrag ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Entscheidend ist vor allem die eigene Risikobereitschaft und die Einkommenshöhe. Möchten Sie Ihr Geld für sich arbeiten lassen und in die weltweite Wirtschaft in Form von Fonds investieren, ist ein Fondssparplan bei Oskar oder dem beliebten Anbieter Finvesto* abhängig von Ihrem Einkommen für Sie geeignet.
Möchte Sie Ihre Vermögenswirksamen Leistungen lieber ohne Risiko einsammeln, eignet sich der Bausparvertrag oder der Banksparplan (Kontensparvertrag).
Fonds- & ETF-Sparplan mit staatlicher Förderung
Der Fondssparplan Finvesto ist ideal für Sie geeignet, wenn
– Ihr jährliches Einkommen unter 40.000 € liegt oder verheiratet 80.000 €, denn dann haben Sie Anspruch auf staatliche Förderungen (Arbeitnehmersparzulage).
– Sie weniger als 25 € von Ihrem Arbeitgeber erhalten und nicht aufstocken möchten.
Oskar VL-Sparen
Aktienfondssparpläne oder Aktien-ETFs punkten mit den besten Renditechancen. Wenn Sie risikofreudiger und sich den Kursschwankungen bewusst sind, sollten Sie sich dafür entscheiden. Allerdings dürfen Sie nicht vergessen, dass der Auszahlbetrag bis zuletzt nicht feststeht und etwas Ungewissheit bleibt. Bei Oskar können Sie bereits ab 25 € pro Monat in ein weltweit gestreutes Aktien-ETF-Portfolio investieren und dabei werden stets nachhaltige Investmentkriterien berücksichtigt.
ING-Banksparplan
Der Aufbau eines Banksparplanes gleicht einem Sparbuch: das Geld sammelt sich durch die monatlichen Einzahlungen des Arbeitgebers an.
Er eignet sich für konservative Sparer, die gerne auf Wertschwankungen verzichten möchten. Allerdings erhalten Sie keine staatlichen Förderungen und aufgrund niedriger Zinsen auch kaum Zinserträge.
kostenlose Eröffnung
freier Zugriff
bequeme Eröffnung von Zuhause
schlechte Verzinsung
*Was bedeutet der Stern?
Das Team von VL-Investing möchte kostenlose und unabhängige Informationen zum Thema Vermögenswirksame Leistungen zur Verfügung stellen. Wir haben für Sie die besten Dienstleister recherchiert und nur wenn diese ein verbraucherfreundliches Angebot liefern, haben wir uns für eine Partnerschaft entschieden. Bei Abschluss über diesen Link erhalten wir eine Provision, die uns dabei hilft, weiterhin kostenlosen Content für Sie zur Verfügung zu stellen. Für Sie entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten. Vielen Dank für Ihr Vertrauen.